Elterngeld
08.01.2026 Judit Nagy

Elternzeit und Elterngeld

Mein eigenes Handbuch zu den deutschen Familienleistungen, das System der Familienunterstützungen in Deutschland (CSTR) Dokument, enthält detaillierte Informationen zu allen relevanten Themen. Es ist im PDF-Format über die Kontakt Daten auf meiner Website oder nach einer direkten Bestellung und Zahlung per E-Mail verfügbar. Das PDF (JB_cstr.pdf) wird per E-Mail an den Besteller gesendet.

Nach vorheriger Terminvereinbarung besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, weitere detaillierte Informationen in einem persönlichen oder Online-Beratungsgespräch zu erhalten.

WICHTIG! Der Ablauf der Antragstellung ist immer der gleiche: Nach der Datenabgleichung werde ich die Formulare und Anlagen vollständig online ausfüllen und sie Ihnen per E-Mail im PDF-Format zusenden, wobei ich die Liste der benötigten Dokumente und die genaue Adresse für die Einreichung anführe.

Details:

Wichtige Informationen zur Beantragung von Elternzeit und Elterngeld!

  • Die Beantragung der Elternzeit, also die Genehmigung des Mutterschutzes, muss spätestens 7 Wochen vor dem Ende der Mutterschutzfrist schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht und genehmigt werden (ich helfe Ihnen bei der Erstellung des Antragsformulars und der Personalisierung).
  • Elterngeld ist eine einkommensbezogene Unterstützung, deren Basisbetrag 300€ beträgt und maximal 1.800€/Monat betragen kann. Der Berechnungsgrundsatz des Elterngeldes ist 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (sofern das monatliche Einkommen 1.200€ übersteigt), wenn die Mutter in einem Arbeitsverhältnis ist. ACHTUNG! Beide Elternteile bauen ihr Elterngeld auf diese Weise auf, das heißt, für die Monate, in denen der Vater Elternzeit nimmt, muss dies ebenfalls einkalkuliert werden.
  • Der Basisbetrag des Elterngeldes beträgt 300€/Monat - Basiselterngeld (BE) und 150€ ElterngeldPlus (EG+)
  • Elterngeld kann 12 Monate für BE oder 24 Monate für EG+ beantragt werden, in der Regel wird es von der Mutter beantragt.
  • Im Falle der 24 Monate wird 1 EG Monat zu 2 EG+ Monaten, was bedeutet, dass sich der festgelegte Elterngeldbetrag halbiert und auf 24 Monate verteilt wird.
  • Väter können ebenfalls Elternzeit ab dem Tag der Geburt des Kindes bis zum 12. Lebensmonat des Kindes nehmen. WICHTIG zu wissen ist, dass Väter mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen müssen: 1 Monat Elternzeit ist nicht möglich! Die 2 Monate können entweder am Stück oder aufgeteilt während des ersten Lebensjahres des Kindes genommen werden.
  • Die Beantragung von Elterngeld muss innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt beim zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden!
  • Während der Elternzeit kann die Mutter bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn die Mutter arbeitet, kann sich der Elterngeldbetrag entsprechend ändern, und sie ist verpflichtet, dies der Elterngeldstelle mitzuteilen.
  • Alleinerziehende: Alleinerziehende Elternteile können Elterngeld für bis zu 14 Monate beantragen.