Was muss man über Kleinunternehmen in Deutschland wissen?
19.04.2024 Judit Nagy

Was muss man über Kleinunternehmen in Deutschland wissen?

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer gilt, wer beim Finanzamt den Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG beantragt hat und als solcher anerkannt wurde. Ein Kleinunternehmer muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, hat jedoch im Gegenzug auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer ist die Steuer, die beim Kauf von Waren und Dienstleistungen für das eigene Unternehmen gezahlt wird.

Nach dem Umsatzsteuergesetz können Kleinunternehmer Gewerbetreibende, Einzelunternehmer, Freiberufler oder landwirtschaftliche Erzeuger sein. Voraussetzung ist, dass ihr Umsatz im Gründungsjahr 22.000 Euro nicht übersteigt (bis 2019: 17.500 Euro) und im Folgejahr die Grenze von 50.000 Euro nicht überschritten wird.

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft?

Besonders in zwei Fällen ist sie sinnvoll: Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder wenn man saisonal oder nebenberuflich selbstständig tätig ist und die Umsätze geringer ausfallen.

Welche Erleichterungen bietet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung bietet insbesondere finanziellen Spielraum für kleine und neu gegründete Unternehmen, die noch geringe Einnahmen erzielen. Solange der Kleinunternehmer eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist er von den meisten administrativen Aufgaben der Umsatzsteuer befreit. Er muss keine Voranmeldungen oder zusammenfassenden Meldungen abgeben – im Gegensatz zu Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind.

Fortsetzung folgt!

Wo und wie meldet man ein Kleinunternehmen an?

Die Anmeldung eines Kleinunternehmens erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt der Wohnsitzgemeinde – entweder persönlich oder online. Der Vorteil einer persönlichen Anmeldung besteht darin, dass offene Fragen sofort geklärt werden können. Es ist wichtig, alle erforderlichen Angaben korrekt zu machen und die Tätigkeitsbereiche genau zu beschreiben, da eine spätere Erweiterung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei persönlicher Anmeldung wird die Gewerbeanmeldung nach Zahlung der Gebühr (zwischen 20 und 65 €) sofort ausgestellt.

Welche steuerlich absetzbaren Ausgaben gibt es für Kleinunternehmer?

  • Büro
  • Arbeitsmittel
  • Kommunikationskosten (Internet, Telefon)
  • Reisekosten
  • Firmenfahrzeug
  • Bewirtungskosten
  • Personalkosten
  • Externe Dienstleister: z. B. Webdesigner, Grafikdesign-Dienstleistungen

Worauf muss ein Kleinunternehmer bei der Rechnungsstellung achten?

Wichtig: Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen! Zudem sind sie verpflichtet, den Grund für den fehlenden Umsatzsteuerbetrag auf der Rechnung anzugeben. Ein Verweis auf die entsprechende gesetzliche Regelung reicht aus. „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

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