KiGru Forts. folgt: Welche Unterstützung ist neben der neuen Grundförderung zu erwarten?
23.02.2024 Judit Nagy

KiGru Forts. folgt: Welche Unterstützung ist neben der neuen Grundförderung zu erwarten?

JETZT IM FOKUS: „der KINDERZUSATZBETRAG"

Zusätzliche Kinderförderung oder Zusatzbetrag.

Details:

  • Einkommensabhängige Unterstützung
  • Bei der Prüfung werden sowohl das Einkommen der Eltern als auch das des Kindes berücksichtigt
  • Nur Eltern, die wirklich bedürftig sind, haben Anspruch
  • Zusätzliche oder sekundäre staatliche Sozialhilfe
  • Voraussetzung für den Antrag ist der Anspruch auf den Grundbetrag (Kindergarantiebetrag), der Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hängt also vom Kindergarantiebetrag ab
  • Vollständig erhalten diesen Betrag nur Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, sowie Kinder, die Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag hatten

Antragstellung:

  • Der Antrag auf Kindergrundsicherung (KiGru) erfordert nur wenige Schritte
  • Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes/der Kinder
  • Mit der Einführung der Unterstützung wird auch ein Online-Portal zur Verfügung stehen, über das finanzielle Hilfe einfach beantragt werden kann
  • Einkommensnachweise werden vom Finanzamt bereitgestellt

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