KiGru Forts. folgt: Welche Unterstützung ist neben der neuen Grundförderung zu erwarten?
JETZT IM FOKUS: „der KINDERZUSATZBETRAG"
Zusätzliche Kinderförderung oder Zusatzbetrag.
Details:
- Einkommensabhängige Unterstützung
- Bei der Prüfung werden sowohl das Einkommen der Eltern als auch das des Kindes berücksichtigt
- Nur Eltern, die wirklich bedürftig sind, haben Anspruch
- Zusätzliche oder sekundäre staatliche Sozialhilfe
- Voraussetzung für den Antrag ist der Anspruch auf den Grundbetrag (Kindergarantiebetrag), der Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hängt also vom Kindergarantiebetrag ab
- Vollständig erhalten diesen Betrag nur Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, sowie Kinder, die Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag hatten
Antragstellung:
- Der Antrag auf Kindergrundsicherung (KiGru) erfordert nur wenige Schritte
- Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes/der Kinder
- Mit der Einführung der Unterstützung wird auch ein Online-Portal zur Verfügung stehen, über das finanzielle Hilfe einfach beantragt werden kann
- Einkommensnachweise werden vom Finanzamt bereitgestellt
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