Es gibt immer noch viele Anfragen: Was kommt nach dem Kindergeld?
Geplante Grundförderung für Kinder oder ein Grundbetrag, der aus zwei wesentlichen Komponenten besteht.
JETZT NUR ÜBER DEN „der KINDERGARANTIEBETRAG“
Details:
- Wird mindestens so hoch sein wie das aktuelle Kindergeld (Familienzulage, die derzeit für jedes Kind 250 €/Monat beträgt; wird alle zwei Jahre überprüft und angepasst)
- Wird für jedes Kind in gleicher Höhe gewährt
- Ähnlich wie das derzeitige Kindergeld wird dieser Betrag nicht an Einkommensverhältnisse geknüpft sein
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
- Entsprechen den Voraussetzungen für das Kindergeld
- Anspruch besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes/der Kinder
- Nach dem 18. Lebensjahr ist der Anspruch an weitere Bedingungen geknüpft, unter deren Erfüllung eine Verlängerung des Anspruchs bis zum 25. Lebensjahr möglich ist, etwa bei beruflicher Ausbildung oder Hochschulstudium
- Das Höchstalter für den Anspruch beträgt 25 Jahre
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