Viele von Ihnen haben gefragt, ich habe mich erkundigt: Was ist KiGru?
Die Einführung der Grundsicherung für Kinder ist für 2025 in Deutschland geplant: Ab dem 1. Januar 2025 wird das derzeitige Kindergeld durch KiGru ersetzt. Momentan handelt es sich noch um einen Reformentwurf, der noch nicht gesetzlich geregelt ist. Die derzeitigen und weiterhin bestehenden Familienleistungen sind: Kindergeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld.
Die geplante Grundsicherung für Kinder besteht aus zwei grundlegenden Bestandteilen:
- 1. KINDERGARANTIEBETRAG (Grundunterstützung für Kinder oder Basisbetrag), der einkommensunabhängig ist, also ein garantierter Grundbetrag, der für jedes Kind gezahlt wird und das Kindergeld ersetzt
- 2. KINDERZUSATZBETRAG (Zusätzliche Kinderunterstützung oder Zusatzbetrag), also eine altersabhängige Zusatzunterstützung, die unter Berücksichtigung des Einkommens der Kinder und der Eltern gewährt wird
Zum „der Kindergarantiebetrag“ = Grundunterstützung für Kinder oder Basisbetrag
- Der Betrag wird mindestens so hoch sein wie das derzeitige Kindergeld (Familienbeihilfe, das derzeit für jedes Kind 250 €/Monat beträgt; alle zwei Jahre wird der Betrag überprüft und angepasst)
- Der Betrag wird für jedes Kind in gleicher Höhe gewährt
- Wie beim derzeitigen Kindergeld wird dieser Betrag nicht an das Einkommen gebunden sein
Voraussetzungen für den Bezug:
- Entsprechen den Voraussetzungen für das Kindergeld
- Die Anspruchsberechtigung besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
- Über das 18. Lebensjahr hinaus ist der Anspruch an weitere Bedingungen geknüpft; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes verlängert werden, wenn dieses eine berufliche Ausbildung oder ein Studium aufnimmt
- Die Altersgrenze für den Anspruch beträgt maximal 25 Jahre
Zum „der Kinderzusatzbetrag“ = Zusätzliche Kinderunterstützung oder Zusatzbetrag
- Der „Kinderzusatzbetrag“ ist eine einkommensabhängige Unterstützung. Bei der Prüfung werden sowohl das Einkommen der Eltern als auch das der Kinder berücksichtigt. Anspruch auf diese Unterstützung haben nur Eltern, die tatsächlich bedürftig sind.
- Der Kinderzusatzbetrag ist eine sekundäre staatliche Sozialleistung. Er wird nur gewährt, wenn keine vorrangigen Leistungsansprüche bestehen oder diese aus bestimmten Gründen nicht erfüllt werden. Diese vorrangigen Ansprüche sind der Unterhalt (Kindesunterhalt) sowie der Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschuss für Kinder). Das bedeutet, dass Eltern, die ihren Kinderunterhalt selbst erhalten oder den Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen, nicht für den Kinderzusatzbetrag berechtigt sind.
Voraussetzungen für den Bezug:
- Für die Beantragung des Kinderzusatzbetrags muss ein Anspruch auf den Basisbetrag (Kindergarantiebetrag) bestehen. Das heißt, der Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hängt vom Anspruch auf den Kindergarantiebetrag ab.
- Dieser Zusatzbetrag wird nur für Kinder gewährt, deren Eltern Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten. Dies gilt auch für Kinder, die bisher Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag hatten.
Der Ablauf der Beantragung der Kindergrundsicherung
- Der Antrag auf Kindergrundsicherung (KiGru) wird nur wenige Schritte erfordern. Mit der Einführung der Leistung wird ein Online-Portal zur Verfügung stehen, über das die finanzielle Unterstützung einfach und unkompliziert beantragt werden kann. Der Antrag kann online, digital oder per Post eingereicht werden. Einkommensnachweise werden vom Finanzamt bereitgestellt.
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