Steuererleichterungen für Familien 2025
Wussten Sie, dass der steuerfreie Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 EUR pro Jahr steigt?
Das bedeutet, dass Ihr Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag dient zur Sicherung des Existenzminimums und wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Steuerliche Freibeträge für Kinder – der Kinderfreibetrag:
Eltern können den sogenannten Kinderfreibetrag geltend machen. Ab 2025 beträgt dieser insgesamt 6.672 EUR pro Kind und Jahr, wovon jedem Elternteil 3.336 EUR zustehen.
Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA-Freibetrag) in Höhe von 2.928 EUR pro Kind und Jahr, der ebenfalls hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt wird.
Diese Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und können für Familien mit höherem Einkommen vorteilhafter sein als das Kindergeld.
Ab 2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen.
Der absetzbare Anteil der Betreuungskosten steigt von 66,6 % auf 80 %, mit einem maximalen Abzugsbetrag von 4.800 EUR pro Kind und Jahr.
Wichtige Hinweise:
- Alter des Kindes: Die Kosten müssen für Kinder unter 14 Jahren anfallen.
- Nachweis der Kosten: Es müssen Rechnungen des Dienstleisters sowie Zahlungsnachweise (z. B. Überweisungen) vorliegen.
- Art der Kosten: Es können nur Betreuungskosten abgesetzt werden – Verpflegung oder Fahrtkosten nicht.
- Steuererklärung: Die Kosten müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Der Kinderzuschlag (KiZ) beträgt ab dem 1. Januar 2025 bis zu 297 EUR pro Kind und Monat.
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, deren Einkommen für sie selbst reicht, jedoch nicht für den gesamten Bedarf der Kinder.
Wichtige Informationen:
- Anspruchsberechtigung: Familien, die mindestens 3 EUR KiZ pro Kind erhalten und keine Grundsicherung beziehen.
- Einkommensgrenzen: Diese hängen von der Anzahl der Kinder, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Die Familienkasse bietet einen Online-Rechner zur Prüfung der Anspruchsberechtigung.
- Antragstellung: Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt, Nachweise über Einkommen und Familiensituation sind erforderlich.
Es gibt zwei steuerliche Unterstützungsformen für Familien: den Kinderfreibetrag und das Kindergeld.
Beide können nicht in vollem Umfang gleichzeitig genutzt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, welche Variante für Sie vorteilhafter ist.
Kinderfreibetrag:
- 2025: 6.672 EUR pro Kind und Jahr
- zusätzlich BEA-Freibetrag: 2.928 EUR
- vorteilhaft für Familien mit höherem Einkommen
Kindergeld:
- 2025: 255 EUR pro Kind und Monat
- monatliche Zahlung
- vorteilhaft für Familien mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch die für Sie günstigere Variante bei der Steuerveranlagung.
Weitere Hinweise:
- Beide Leistungen gelten grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Ausbildung) bis zum 25. Lebensjahr.
- Alleinerziehende können unter bestimmten Bedingungen den vollen Kinderfreibetrag geltend machen.
Weitere steuerliche Entlastungen für Familien:
- Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum: Staatliche Förderungen wie das Baukindergeld können beim Kauf oder Bau eines Eigenheims helfen.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Dieser beträgt 2025 jährlich 4.008 EUR plus 240 EUR für jedes weitere Kind.
- Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Wie oben erwähnt: bis zu 4.800 EUR pro Kind und Jahr.
- Ausbildungskosten: Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Ausbildung von Kindern sind als Sonderausgaben absetzbar.
- Wahl der Steuerklasse: Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können durch die Wahl einer geeigneten Steuerklassenkombination ihre Steuerlast optimieren.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Beträge und Regelungen je nach Region variieren können. Es empfiehlt sich, aktuelle Informationen bei den zuständigen Behörden oder bei einem Steuerberater einzuholen.
War das hilfreich, aber Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!