Wussten Sie, dass in Deutschland...
...unterscheiden sich bei nichtehelich geborenen Kindern die Fragen der väterlichen Rechte und des elterlichen Sorgerechts von der Situation ehelicher Kinder?
...muss eine Vaterschaftsanerkennung über den Vater Ihres Kindes erfolgen und ist hierfür zusätzlich die Zustimmung der Mutter erforderlich?
...muss bei fehlenden Sprachkenntnissen ein Dolmetscher mitgebracht werden und übernimmt das Betreuungsamt die Kosten für den Dolmetscher?
...haben Sie ein Kontaktrecht zu Ihrem Kind, auch wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat?
Was genau sind diese Konzepte? Mal sehen!
1. Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. Hierzu ist eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
•Die Vaterschaftsanerkennung kann bei einem Standesamt, einem Jugendamt oder vor einem Notar erfolgen.
•Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.
•Zur Anerkennung müssen beide Parteien persönlich erscheinen und gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Kindes) mitbringen.
2. Sorgerecht der Eltern
•In Deutschland erhält bei nicht verheirateten Eltern mit der Geburt des Kindes automatisch die alleinige elterliche Sorge (§ 1626a BGB).
•Dem Vater wird das gemeinsame Sorgerecht nur dann zugesprochen, wenn:
Die Mutter stimmt freiwillig zu (es muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigt werden muss).
Der Vater beantragt das gemeinsame Sorgerecht beim Gericht und das Gericht spricht es ihm zu (sofern es dem Wohl des Kindes dient).
Wenn die Mutter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einverstanden ist, kann der Vater beim Familiengericht die Gewährung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen. Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
3. Sorgerecht und Umgangsrecht (Umgangsrecht)
•Der Vater hat das Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn er nicht die elterliche Sorge hat.
•Eltern können sich auf den Umgang einigen, im Streitfall kann jedoch das Gericht entscheiden.
•Das Jugendamt kann bei der Mediation helfen, wenn sich die Eltern nicht einigen können.
War das hilfreich, aber Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!