Hallo 2025! Welche Neuerungen erwarten uns in der deutschen Familienförderung?
Kindergeld
Die geplante Reform des Kindergeldes zum 1. Januar 2025 (Kindergrundsicherung KiGru) ist nicht in Kraft getreten. Im Rahmen des Familienförderprogramms bleiben weiterhin das Kindergeld und der Kinderzuschlag bestehen. Ab dem 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld um 5 % erhöht, sodass es nun 255 € pro Kind und Monat beträgt. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen oder dieses beantragt haben, müssen nichts unternehmen. Der höhere Betrag wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.
Kinderzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Kinderzuschlag (KiZ) auf maximal 297 € pro Kind erhöht (2024 betrug der Betrag noch 292 €). Familien, die bereits den Kinderzuschlag erhalten oder beantragt haben, müssen ebenfalls keine weiteren Schritte unternehmen. Die Anpassung der Auszahlung erfolgt automatisch.
Bayerisches Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld ersetzt das Kinderstartgeld: Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2025 geboren werden, wird das Bayerische Familiengeld und die Kita-Förderung in einer einzigen Zahlung zusammengefasst, die sogenannte Kindererstartgeld. Anstatt monatlicher Zahlungen wird einmalig eine Zahlung von 3.000 € am ersten Geburtstag des Kindes geleistet.
Elterngeld
Bei der Beantragung des Elterngeldes gibt es eine neue Einkommensgrenze: Die bisherige Einkommensgrenze von 200.000 € für Paare und Alleinerziehende wird für Eltern, deren Kind nach dem 1. April 2025 geboren wird, auf 175.000 € gesenkt. Ziel der Änderung ist es, eine allgemeine Kürzung der Elterngeldzahlungen zu vermeiden und Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen besser zu unterstützen.
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