Geburtsurkunde
Wo wird es ausgestellt? Es kann beim Standesamt am Geburtsort beantragt werden.
1. In einigen Krankenhäusern leitet das Krankenhaus die von den Eltern eingereichten Dokumente an das Standesamt weiter.
2. In anderen Krankenhäusern erfolgt dies nicht, und es liegt in der Verantwortung der Eltern, die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Standesamt einzureichen und die Geburtsurkunde des Neugeborenen zu beantragen. An den meisten Orten erfolgt dies bereits online.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung?
1. Gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (z. B. Reisepass, Personalausweis)
2. Gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis
3. Erklärung zur Namensgebung des Kindes (online verfügbar), die den vollständigen Namen des Kindes sowie die persönlichen Daten der Eltern enthält und von beiden Elternteilen unterzeichnet ist. Falls das gemeinsame Sorgerecht besteht, ist die Unterschrift beider Eltern erforderlich.
Zusätzliche erforderliche Dokumente:
1. Für ein in einer Ehe geborenes Kind:
- Heiratsurkunde der Eltern mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Geburtsurkunden der Eltern mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Falls weitere Kinder vorhanden sind: Geburtsurkunden der Kinder mit beglaubigter deutscher Übersetzung, ggf. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Falls die Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben: offizieller Nachweis darüber
2. Für ein nicht in einer Ehe geborenes Kind:
- Geburtsurkunden der Eltern mit beglaubigter deutscher Übersetzung, falls die Eltern ledig sind
- Bei geschiedenen Eltern: offizielles Scheidungsdokument
- WICHTIG! Vaterschaftsanerkennung, persönlich in Anwesenheit beider Elternteile beim Standesamt oder Jugendamt, ggf. mit Dolmetscher bei fehlenden Deutschkenntnissen. Erforderlich sind die Zustimmungserklärung („Zustimmungserklärung“) sowie die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht („Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht“) im Original.
Kosten? Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 12 Euro pro Exemplar, auch für die internationale Version.
Ausfertigungen der Geburtsurkunde:
1. Original-Geburtsurkunde: Geburtsurkunde
2. Exemplar für den Antrag auf Elterngeld: zur Beantragung von Elterngeld
3. Exemplar für den Antrag auf Kindergeld: zur Beantragung von Kindergeld (Familienkasse)
4. Exemplar für den Antrag auf Mutterschaftsgeld: zur Beantragung von Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
ACHTUNG! Fremdsprachige Urkunden – z. B. ungarische – müssen in der Regel in internationaler Form oder mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden.
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